Impressum/AGB

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cemex-dental gmbh

Geschäfsführung: Stefan Kreuz

Bahnhofstraße 30

82347 Bernried

Tel: 08158/ 90 66 55

E-Mail: cemex@t-online.de

Web: www.cemex-dental.de

HRB 12 41 05

Amtsgericht München

UST-ID: DE 200 675 469

 

Gestaltung und Design der Website

Stefan Kreuz


AGB 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks

vom 27. Januar 2003 (Bundesanzeiger Nr 25 vom 06.Februar 2003, S.2133)

 

1 Allgemeines

 

Der VDZI empfiehlt den Betrieben seiner Mitgliedsinnungen die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks

unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden. Es steht

den Betrieben frei, abweichende Regelungen zu treffen.

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers ausgeführt. Die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung,

auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende

Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner

Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

 

2 Preise

 

2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der

Lieferung laut individueller Preisliste des Labors gültigen Preisen zuzüglich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige

individuelle Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare

Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis

10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei

Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit

dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende

Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a. ) verändern den Kostenvorschlag in

jedem Fall.

 

3 Lieferzeit

 

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung

der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des

Auftragsnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom

Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

 

4 Versand

 

4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

5 Haftung

 

5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und

Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine

Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur

Verfügung zu stellen. Bei Paßungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb

von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle

erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich

nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.

 

5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die

Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber

bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des

Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das

Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.

 

5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob

fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6 Arbeitsunterlagen

 

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat

jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und

Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender

Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter

Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden.

Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der

Auftraggeber einstehen.

 

7 Material- und Zubehörteilstellung

 

Vom Auftraggeberangelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder

Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem

handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund

fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen

nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom

Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der

Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

 

8 Zahlung

 

8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 – 14 Tagen nach

Rechnungseingang. Diskontspesen werden

vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei

Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften an denen Verbraucher

beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. 8 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften an denen keine Verbraucher

beteiligt sind berechnet werden.

 

8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit

unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

9 Eigentumsvorbehalt

 

9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur

vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus

der Geschäftsverbindung.

 

9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung

seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten

Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

 

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.

 

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich

der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich

der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.